Die Jugendleiter/in-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Die Juleica soll auch die gesellschaftliche Anerkennung ehrenamtlichen Engagements zum Ausdruck bringen.
Über die Bedingungen zur Beantragung einer Juleica als ehrenamtlicher Mitarbeiter oder ehrenamtliche Mitarbeiterin der ejo informieren euch die Kreisjugendienste. Umfassende Informationen zur Juleica gibt es auf dem Onlineportal juleica.de. Dort wird das Online-Antragsverfahren im Detail erklärt. Wenn ihr Fragen habt, wendet euch an die für euch zuständigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Nachweis ehrenamtlichen Engagements – der Nachweisgenerator
Das Ausstellen von qualifizierten Bestätigungen gehört zur Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements in der Kinder- und Jugendarbeit. Ehrenamtliche haben Anspruch darauf, ihr Engagement auch in anderen Lebensbereichen – etwa dem beruflichen Werdegang – positiv zur Geltung bringen zu können. Der „Nachweisgenerator“ ermöglicht es, einen stark standardisierten Nachweis ehrenamtlichen Engagements individualisiert zu erstellen. Er genügt in seinen Formulierungen den notwendigen Standards und soll so helfen, eine genügende Qualität für Nachweise „im üblichen Rahmen“ zu gewährleisten. Weitere Informationen dazu gibt es auf dem Nachweisgenerator der Evangelischen Jugend.
Ehrenamtsgesetz
In der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg gilt seit 2010 das Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen – das so genannte Ehrenamtsgesetz. Es gilt auch für Ehrenamtliche in der evangelischen Jugendarbeit. Der Gesetzestext kann hier eingesehen werden.
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