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„Kinder schützen“

– Hinweise und Umsetzungsempfehlungen zum Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit –

Am 1. Januar 2012 ist das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) in Kraft getreten. Das Gesetz hat das Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu stärken und sie vor Vernachlässigung und Missbrauch zu bewahren. Dies bringt auch für die Kinder- und Jugendarbeit Änderungen ihrer Praxis mit sich.

Diese Arbeitshilfe der Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland (aej) möchte klären, in welchen Bereichen und inwieweit das Gesetz Auswirkungen auf die Evangelische Jugend und die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Strukturen der aej und ihrer Mitglieder hat.

Die Broschüre kann hier kostenlos heruntergeladen werden.

(Quelle: Evangelisches Infoportal / aej)

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