„Unsere Jugendleiter*innen sind es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen und auf Kinder und Jugendliche aufzupassen. Vor der Corona-Pandemie haben sie regelmäßig Gruppenstunden geleitet und Ferienfreizeiten geteamt ohne das Hauptamtliche dabei waren – nun sollen Angebote der Jugendarbeit nur möglich sein, wenn pädagogische Fachkräfte die Angebote beaufsichtigen?“ fragt Jens Risse aus dem Vorstand des Landesjugendring Niedersachsen e.V. nach einem Blick in die aktuelle Verordnung des Landes Niedersachsen „über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“.
Demnach sind bis auf weiteres gruppenbezogene und offene Angebote der Jugendarbeit nur dann erlaubt, wenn die von Fachkräften beaufsichtigt werden. Für den Bereich der Jugendarbeit bedeutet dies, dass alle Angebote der Jugendgruppen weiterhin de facto verboten sind: In den Mitgliedsverbänden des Landesjugendrings sind etwa 18.000 gut qualifizierte ehrenamtliche Juleica-Inhaber-innen aktiv, es gibt aber nur knapp 50 durch das Land finanzierte pädagogische Fachkräfte. Eine Wiederaufnahme dieser Angebote wird unter diesen Vorzeichen daher nicht möglich sein. „Dies ist sowohl für die Kinder und Jugendlichen, die gerne an den Angeboten teilnehmen möchten, als auch für die Jugendleiter-innen eine große Enttäuschung“ so Risse.
Der Vorstand des Landesjugendrings hat sich daher mit einem Brief an Ministerpräsident Stephan Weil und Jugendministerin Carola Reimann gewandt, in dem er die kurzfristige Änderung der Verordnung fordert.
Weitere Informationen zu dem, was in der Jugendarbeit durch die neue Verordnung nun möglich ist, sind in unserer Corona-Infomail 14 zu finden, die unter https://www.ljr.de/index.php?id=2300 heruntergeladen werden kann.
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