Die Mitglieder der 48. Synode der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg haben auf ihrer achten Tagung vom 23. bis 24. November im Evangelischen Bildungshaus Rastede einen Haushalt für das Jahr 2018 beschlossen.
Dieser Haushalt sieht unter anderem Einsparungen in der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit vor. Es mussten neue Zuschüsse berechnet werden.
Neue Zuschussrichtlinie in Kraft getreten
Das Landesjugendpfarramt hat eine überarbeitete Richtlinie veröffentlicht. Sie ist seit dem 1. Januar 2018 gültig und ersetzt alle bisher gültigen Richtlinien.
Ab sofort wird für Konfirmandenfreizeiten, Freizeiten und Fahrten ein Zuschuss von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer*in gewährt. Im vergangenen Jahr lag der Zuschuss bei 1,75 €. Leiter*innen und Teamer*innen mit gültiger Juleica werden weiterhin mit 3,50 € pro Tag gefördert.
Für Teilnehmende an Maßnahmen zur Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit gibt es ebenfalls einen Zuschuss von 1,50 € pro Tag und Teilnehmer*in. Hier lag der Zuschuss im Vorjahr bei 1,25 €.
Die Richtlinie kann auf unserer Website heruntergeladen werden.
Für Rückfragen steht Ramona Muhle im Landesjugendpfarramt zur Verfügung (ramona.muhle@ejo.de, 0441 7701.406).
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