Zum 1. Januar 2017 hat das Landesjugendpfarramt die Zuschussrichtlinie für die landeskirchlichen Maßnahmen- und Freizeitenzuschüsse geändert. Darüber hinaus gibt es neue Vorlagen für die Beantragung der entsprechenden Zuschüsse.
Landeskirchlicher Zuschuss für Maßnahmen der Ev. Jugendarbeit
Diese Richtlinie gilt für Freizeiten, Fahrten und Schulungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Maßnahmen der Konfizeit. Ab 2017 werden Teamer*innen mit einer gültigen Juleica-Ausbildung gemäß der Richtlinie mit dem doppelten Betrag wie bisher bezuschusst. Darüber hinaus gibt es neue Teilnahmelisten und ein überarbeitetes Antragsformular.
Die alten Vorlagen und Formulare akzeptieren wir noch für einen Übergangszeitraum bis zum 31. März 2017. Bitte beachtet, dass ihr schnellstmöglich auf die neuen Vorlagen umstellt. Anträge auf alten Formularen für Maßnahmen nach dem 1. April 2017 können wir leider nicht berücksichtigen.
Weitere Infos, Richtlinien und Vorlagen: https://wiki.jugend-oldenburg.de/wiki/zuschussmoeglichkeiten/
Weitere Zuschuss- und Fördermöglichkeiten durch das Landesjugendpfarramt
Das Landesjugendpfarramt unterstützt Maßnahmen und Projekte der Kinder- und Jugendarbeit auch über die Zuschüsse für Freizeiten und Maßnahmen hinaus. An dieser Stelle erhaltet ihr eine kleine Übersicht weiterer Zuschuss- und Fördermöglichkeiten:
- Zuschüsse für die Aus- und Fortbildung von jungen Menschen
- Zuschüsse für Bildungsmaßnahmentel
- Projektmittel aus der Jugendkollekte
- Förderung von Projekten und Aktionen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit
- Übernahme von Reisekosten im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeit für die Evangelische Jugend Oldenburg und das Landesjugendpfarramt
Alle Unterlagen und Formulare findet ihr im Infoportal des Landesjugendpfarramtes.
Für Rückfragen oder weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.
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