Anfang Oktober 2015 hatte das Landesjugendpfarramt einen Fördertopf in Höhe von insgesamt bis zu 10.000 Euro eingerichtet, mit dem Projekte in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit gefördert werden sollen. Das Geld kann für eigene Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg beantragt werden, aber auch für Kooperationsprojekte z. B. mit Schulen und Initiativen in der Flüchtlingsarbeit.
Die Förderrichtlinie zu diesem Programm liegt jetzt vor. Leitgedanke ist, möglichst unbürokratisch eine breite Unterstützung von Projekten zu ermöglichen, die vor allem die Begegnung von (jungen) Geflüchteten mit einheimischen Kindern und Jugendlichen zum Ziel haben.
Die Förderrichtlinie steht als PDF-Dokument unter dem Link http://link.ejo.de/foerderung-fluechtlingsarbeit zur Verfügung. Für Nachfragen und Unterstützung bei der Antragstellung steht im Landesjugendpfarramt Lucas Scheel, Referent für Fundraising, bereit (lucas.scheel@ejo.de, Tel. 0441-7701.407).
Die komplette Förderrichtlinie im Wortlaut:
Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten und Aktionen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit
1. Allgemeine Informationen
Mit dem Förderprogramm unterstützt das Landesjugendpfarramt speziell Projekte und Aktionen in der Flüchtlings- und Migrationsarbeit. Aus dem Fördertopf in Höhe von insgesamt bis zu 10.000 Euro kann die evangelische Jugendarbeit in Gemeinden, Kirchenkreisen und Jugendverbänden im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg für eigenständige Projekte oder in Vernetzung mit örtlichen Flüchtlingsinitiativen, Schulen oder anderen Partnern unkompliziert Gelder beantragen.
Das gilt für Freizeitaktivitäten, Theater- oder Musik- oder Kultur-Projekte, kreative Workshops, oder auch schlichtweg Hilfen beim Erlernen der deutschen Sprache und Begleitung beim Zurechtfinden im Alltag in Deutschland – der Fantasie und den Möglichkeiten sind kaum Grenzen gesetzt. Auf diese Weise sollen Begegnungen gefördert werden und insbesondere junge Flüchtlinge, Migrantinnen und Migranten auf vielfältige, bunte Weise willkommen geheißen und in ihrem Leben in Deutschland begleitet werden.
2. Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind Kirchengemeinden im Rahmen ihrer Kinder- und Jugendarbeit, Jugendverbände und deren Selbstvertretungsgremien, sowie Kreisjugenddienste im Bereich der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg.
3. Antragsform
Der Antrag auf Förderung ist schriftlich (auch per E-Mail) an das Landesjugendpfarramt Oldenburg zu richten. Zum Antrag gehören nachfolgende Dinge:
- eine kurze Beschreibung des Projektes (nicht mehr als eine DIN A4 Seite)
- Verantwortliche Personen (Name, Funktion, Adresse, Mailadresse)
- ggf. Kooperationspartner_innen
- Finanzierungsübersicht (Einnahmen und Ausgaben)
- Projektmittelbedarf
4. Höhe der Förderung
Eine Mindest-/Höchstsumme für die Förderung gibt es nicht, sie ist abhängig von den noch zur Verfügung stehenden Mitteln.
5. Antragsentscheidung
Die Leitung des Landesjugendpfarramtes entscheidet gemeinsam mit dem Referenten für Fundraising zeitnah (innerhalb von maximal 7 Werktagen) über die Vergabe der Mittel. Eine Entscheidung wird der/dem Antragssteller_in schriftlich mitgeteilt.
6. Verwendung der Mittel und Dokumentation
Nach Abschluss des Projektes ist dem Landesjugendpfarramt, spätestens nach acht Wochen, ein kurzer schriftlicher Bericht über den Verlauf vorzulegen. Fotos und/oder Videos von der Durchführung des Projektes werden dem Landesjugendpfarramt für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist auf Nachfrage vom Landesjugendpfarramt durch die Vorlage von Belegen nachzuweisen.
Die Bereitschaft, das Projekt im Zusammenhang der Kinder- und Jugendarbeit vorzustellen, wird vorausgesetzt.
7. Kontakt
Für Rückfragen und weitere Informationen steht Lucas Scheel, Referent für Fundraising im Landesjugendpfarramt, (0441 7701.407, lucas.scheel@ejo.de) zur Verfügung.
Oldenburg, Oktober 2015
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