Die Synode der oldenburgischen Kirche hat sich während ihrer letzten Tagung am 21. und 22. November 2013 mit einer Eingabe befasst, in der die Bereitstellung von Mitteln für Schulungen in der Jugendarbeit gefordert wird. Nach intensiver Beratung hat die Synode beschlossen, ab 2014 jährlich 53.000 Euro für die Juleica-Schulungen zur Verfügung zu stellen.
Auf der Webseite der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg steht dazu folgender Bericht:
„Der Synodalausschuss für Jugend, Bildung und kirchliche Werke, Einrichtungen und Öffentlichkeitsarbeit hat sich mit einer Eingabe aus dem Landesjugendpfarramt um Zuweisung von Mitteln für die Sicherstellung einer flächendeckenden Schulung für ehrenamtliche Jugendliche („Juleica“) befasst. In der zurückliegenden Praxis sei es dazu gekommen, dass die an den Schulungen teilnehmenden Jugendlichen auf sehr unterschiedliche Weise an den Kosten der Schulung beteiligt wurden. Einige Gemeinden hätten die Teilnahmekosten zum Teil übernommen, andere hingegen nicht.
Die Praxis einer Beteiligung sei mit den Zielen der Ehrenamtsförderung in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg nicht in Einklang zu bringen, sagte der Ausschussvorsitzende Rüdiger Schaarschmidt. Um die gewünschte Beteiligung an den Schulungen auch im Sinne einer Nachwuchsförderung von Ehrenamtlichen unabhängig von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Zielgruppe sicherstellen zu können, sei es sinnvoll, die Finanzierung der Schulungsmaßnahmen auf die Ebene des Landesjugendpfarramts als umsetzende Institution zu heben.
Diesen Vorschlag diskutierte die Synode kontrovers. So sagte die Synodale Jutta Wilhelms: Die Kirchengemeinden sollten wissen, was ihnen die eigene Jugendarbeit wert sei. Die Gemeinden dürften auch nicht aus ihrer eigenen Verantwortung entlassen werden. Die Juleica-Schulungen gehörten auch nicht unbedingt zur ehrenamtlichen Arbeit. Die Synode sprach sich gegen eine Verknüpfung mit dem Ehrenamtsgesetz aus. Nicht verbrauchte Mittel sollen jedoch nicht auf das folgende Haushaltsjahr übertragbar sein.
Die Synode beschloss abschließend, dem Landesjugendpfarramts ab 2014 jährlich 53.000 EUR zweckgebunden für die Fortbildung von jungen Menschen (Juleica-Schulungen) zur Verfügung zu stellen.“
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